Hintergrund

Gründe für die Erfassung von Bestands- und Ereignisdaten

  • belastbare und repräsentative Bestands- und Ereignisdaten der Gas- und Wasserinfrastrukturen sind unerlässlich für eine nachhaltige Setzung von technischen Regeln
  • speziell für die Gasversorgung muss der DVGW über Schaden- und Unfallereignisse im Dialog mit den Behörden auskunftsfähig sein 
  • auf Empfehlung des Bund-Länder-Ausschusses „Gaswirtschaft“ wurde die Schaden- und Unfallstatistik des DVGW auch gasseitig in den Status einer technischen Regel im Sinne des §49 EnWG überführt
  • damit wird die energierechtliche Bedeutung zur verbindlichen Beteiligung an der Datenerhebung verdeutlicht 
  • die Struktur- und Schadenserfassung ist nun in den DVGW-Regelwerken W 402 und neu: G 410 geregelt 
  • ab März 2012 Umstellung auf neue Datenbasis: nur noch webbasierte Erfassung 

Vorteile für die Unternehmen 

  • Gesamte Gas- und Wasserinfrastruktur kann betriebsübergreifend betrachtet werden 
  • Trends bei der Schaden- und Unfallentwicklung können durch regelmäßige Berichte des DVGW frühzeitig erkannt und bewertet werden
  • durch vollständige Beteiligung repräsentative Aussagekraft gegenüber Öffentlichkeit, Politik und Behörden 
  • DVGW stellt den Unternehmen ein webbasiertes Eingabetool zur Verfügung 
  • DVGW definiert eine XML-Schnittstelle für die Weiterverwendung in vorhandene unternehmensinterne Datenbanksysteme
  • Neues Eingabetool ist gleichzeitig nutzbar für die Datenmeldungen nach § 52 EnWG an die Bundesnetzagentur

Beteiligung ist Pflicht (Gas)

Zur Gewährleistung des ganzheitlichen Sicherheitskonzeptes  und der  Technischen Selbstverwaltung ist eine Beteiligung aller Gasversorgungsunternehmen an der Schaden- und Unfallstatistik nicht nur wünschenswert sondern unerlässlich. Darüber hinaus ist durch die Forderung der Energieaufsicht, eine entsprechende Statistik zu führen, die Beteiligung aller Gasversorgungsunternehmen verpflichtend.

Ab Einführung des DVGW-Arbeitsblattes G 410 und der nach § 49 EnWG geltenden Vermutungsregel zur Einhaltung des DVGW-Regelwerkes wird von einer vollumfänglichen Beteiligung der Gasnetzbetreiber an der Statistik ausgegangen.

Vorgeschichte

Zur Vorgeschichte

DVGW-Regelwerk

Zugrundeliegende Regeln